KGV Gartenvoerde e.V.
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Anzwort vom 02.05.2025 auf unser Schreiben an den Insolvenzverwalter Herrn Prof. Dr. Martini 

 

Sehr geehrte Frau Rothenburg

ich danke für Ihre Geduld. Die erwarteten Auskünfte des Finanzamts liegen uns nun vor. Gerne gehe ich auf Ihre Fragen ein.

Warum wurden den Vereinen -trotz laufendem Insolvenzverfahren- Rechnungen für die Verbandsbeiträge für 2024 und 2025 vom geschäftsführenden Vorstand des BV zugestellt? 

Die Verein haben bereits im Jahr 2023 nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren mehrheitlich beschlossen, den Bezirksverband sanieren zu wollen und die Mitgliedsbeiträge auf freiwilliger Basis weiterzahlen zu wollen. Aufgrund der aktuellen Rechtslage werden die eingezahlten Mitgliedbeiträge derzeit von uns separiert verwaltet. Die Rechnungslegung erfolgt aus buchhalterischen Gründen. Ohne eine Rechnung dürfte eine korrekte buchhalterische Erfassung des Zahlungsgrundes nicht möglich sein.

Gefährden Spenden, Schenkungen von steuerrechtlich gemeinnützigen Pankower KGV an den steuerrechtlich nicht gemeinnützigen Bezirksverband (BV) der Gartenfreunde Pankow  die Gemeinnützigkeit der KGV.

Das Finanzamt hat mitgeteilt dem Bezirksverband die Gemeinnützigkeit rückwirkend für einige Jahre vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aberkennen zu wollen, da Mittel nicht satzungsgemäß verendet worden sind. Für die Verein dürfte die rückwirkende Aberkennung für die Vergangenheit aber voraussichtlich keine Auswirkungen haben, da es einen gesetzlichen Vertrauensschutz gibt. Für die Zeit ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das zuständige Finanzamt mitgeteilt, die Gemeinnützigkeit anerkennen zu wollen, sofern ein Insolvenzplan angenommen wird und eine Sanierung erfolgreich ist. 

Was passiert mit den Geldern auf dem Treuhandkonto, wenn 

a) bei Fortsetzung des BV?         

Im Falle der Sanierung des Bezirksverbands durch die Annahme des Insolvenzplans würde das Insolvenzverfahren aufgehoben werden und die Gelder stünden dem Bezirksverband wieder regulär zur Verfügung.

b) der BV nicht erhalten bleiben kann?   

Im Falle einer nicht erfolgreichen Sanierung wird der Verein liquidiert. Die Mitgliedsbeiträge würden dann an die Einzahler zurückerstattet werden.                                                     

c) wenn ein neuer Verband gegründet wird?

Hierzu können wir keine Aussagen treffen, da dies das insolvenzverfahren    nicht direkt betrifft.

Bekommen wir , wenn b oder c eintreten-  die bereits auf das Treuhandkonto überwiesenen Verbandsbeiträge zurück, damit wir diese Beträge den Mitgliedern zurückzahlen können?

Eine Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge wäre nur im Falle der Liquidation des Bezirksverbands denkbar. Ob separat ein neuer Verband gegründet wird hat keinen Einfluss auf die Sanierungsbemühungen in dem Insolvenzverfahren. 

Mit freundlichen Grüßen

Moritz zur Weihen, LLM.

Wirtschaftsjurist

für Prof. Dr. Martini als Insolvenzverwalter

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