KGV Gartenvoerde e.V.
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Was Sie über die Beendigung des Insolvenzverfahrens wissen müssen 

ARAG LogoDie Beendigung eines Insolvenzverfahrens kann verschiedene Wege nehmen, abhängig von den individuellen Umständen Ihres Falls. Grundsätzlich gilt: Der Verein wird laut § 42 Abs. 1 BGB durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zunächst) aufgelöst, bleibt aber weiter rechtsfähig und handlungsfähig. Im weiteren Verlauf gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Im besten Fall kann das Insolvenzverfahren die Zahlungsfähigkeit des Vereins wieder herstellen. Dies kann etwa über einen Insolvenzplan geschehen, der eine Umstrukturierung der Schulden und manchmal auch eine teilweise Schuldentilgung vorsieht. Wenn der Plan von den Gläubigerinnen und Gläubigern akzeptiert wird und das Verfahren erfolgreich abgeschlossen ist, kann die Mitgliederversammlung die Fortsetzung des Vereins beschließen.
  • Ist dies nicht möglich oder der Insolvenzplan scheitert, führt dies zur Abwicklung des Vereins. Die Vermögenswerte werden veräußert, um die Schulden so weit wie möglich zu begleichen. Nach Abwicklung aller formalen Schritte wird der Verein aus dem Vereinsregister gelöscht.

 

Unabhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens ist der Prozess für alle Beteiligten oft herausfordernd. Für den Verein bedeutet die Insolvenz immer einen tiefgreifenden Einschnitt. Sollte der Verein fortbestehen, ist dies eine Chance für einen Neuanfang mit einer gesünderen finanziellen Basis und eventuell einem angepassten Vereinsziel oder Vereinsaktivitäten. 

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