KGV Gartenvoerde e.V.
KGV Gartenvoerde e.V.

Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e. V. 
(Kurz-) Bewertung des Urteils des Amtsgerichts Pankow vom 13.01.2025 – 101 C 148/24 

Am 13.01.2025 urteilte das Amtsgericht Pankow in einem Rechtsstreit, welchen ein Kleingärtner seit Herbst 2023 gegen seinen örtlichen Kleingartenverein geführt hatte. Der klagende Kleingärtner bestand gegenüber seinem Kleingartenverein auf Nichtzahlung des Verbandsbeitrages an den Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow. Er ist der Meinung, dass er die von der Delegiertenversammlung des Bezirksverbandes beschlossenen Mitgliedsbeiträge an den Bezirksverband nicht zahlen müsse, da sich der Bezirksverband im Insolvenzverfahren befindet. 
Das Amtsgericht stellte zwar fest, dass der klagende Kleingärtner gegenüber seinem Kleingartenverein zur Zahlung nicht verpflichtet ist, folgte dem Kläger aber nicht in der Begründung. 
Das Amtsgericht hatte im Verfahren erkannt, dass vom örtlichen Kleingartenverein kein Beschluss der Mitgliederversammlung vorgetragen werden konnte, der auch den Beitragsanteil für den Bezirksverband beinhaltete. Insofern urteilte das Amtsgericht, dass nur Beitragsbeschlüsse der Mitgliederversammlung des örtlichen Kleingartenvereins die Vereinsmitglieder des Kleingartenvereins auch der Höhe nach wirksam verpflichten. Der vom Kleingartenverein an den Bezirksverband zu zahlende Verbandsbeitrag war nicht Bestandteil des Beschlusses der Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins zu den Jahresbeiträgen. Der betroffene Verein hatte es versäumt, die Gesamtverbindlichkeiten des Vereins innerhalb eines Kalenderjahres in die Kalkulation und Beschlussfassung zu den Mitgliedsbeiträgen seines örtlichen Kleingartenvereins einfließen zu lassen. 
Das Amtsgericht Pankow hat sich daher folgerichtig nicht mit den Einwänden des Klägers auseinandergesetzt. Es hat weder festgestellt, dass der Beschluss der Delegiertenversammlung des Bezirksverbands Pankow des Bezirksverbands Pankow vom November 2023 für dessen Mitglieder gegenstandslos sei. Noch hat das Amtsgericht festgestellt, dass einem alten Urteil des Bundesgerichtshofs zu folgen sei, wonach im Insolvenzverfahren keine Beitragspflicht besteht. 

Klargestellt werden muss auch, dass der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow weder Beklagter noch Beteiligter an diesem Gerichtsverfahren war. 

 

 

 

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