„Im Zuge der Grundsteuerreform hat das Land Berlin ab 2025 den Hebesatz für land- und forstwirtschaftliches Vermögen in Berlin auf 0 % eingestuft; dazu gehören auch die Kleingärten. Das bedeutet, das für Lauben in Kleingärten grundsätzlich keine Grundsteuer mehr erhoben wird. Vor dem Hintergrund wird die Grundsteuer nicht mehr in Rechnung gestellt“.
Da diese Nachricht die Vorstände erst nach Rechnungstellung erreichte und wir die Grundsteuer bereits in der Jahresrechnung für 2025 aufgenommen haben, werden wir die Beträge mit der Jahresrechnung 2026 verrechnen.
Der Vorstand 10.12.2024