Der Vorstand weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass gemäß der geltenden Baulichkeitenordnung des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow
alle baulichen Maßnahmen, die über die zulässige Gartenlaube hinausgehen, genehmigungspflichtig sind. Da Fahnenmasten (insbesondere mit Fundament) als bauliche Anlagen gelten, dürfen sie ohne schriftliche Zustimmung des Verbandes nicht errichtet werden.
Bauliche Anlagen sind aus künstlichen Stoffen oder Bauteilen hergestellte Einrichtungen, diemit dem Erdboden in einer auf Dauer gedachten Weise verbunden sind (BVerwG, DÖV 974, 200)
Der Vorstand
KGV Gartenvörde e.V.