Liebe Gartenfreunde, 05.10.2024
eventuell haben Sie gestern ein anonymes Schreiben in ihrem Briefkasten vorgefunden. Diese Schreiben beinhaltet -wie immer- nur Unwahrheiten. Gegebenenfalls werden wir auf der nächsten Jahreshauptversammlung dazu Stellung nehmen.
Nun zum Thema Schweigepflicht im Vorstand und erweiterten Vorstand:
Vereinsrecht: Jedes Mitglied des Vorstandes hat eine Schweigepflicht über vertrauliche Vorgänge und Mitteilungen. Er darf also weder Interna verraten, noch Dinge, die ihm Mitglieder des Vereins im Vertrauen mitgeteilt haben, ohne Freigabe anderen zu Kenntnis bringen.
Der Vorstand
KGV „Gartenvörde“ e.V.