Pressemitteilung vom 09.12.2025
Aus der Sitzung des Senats am 9. Dezember 2025:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Ute Bonde,
Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt,
das Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG)
beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die bestehenden
Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen langfristig
zu sichern. Bereits im Juli 2025 hatte der Senat den
Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen und dem Rat der
Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. Der Rat hat
dem Vorhaben im September 2025 zugestimmt.
Berlin verfügt derzeit über 56.280 Kleingärten auf
landeseigenen Flächen mit einer Gesamtgröße von rund
2283 Hektar. Diese Anlagen bieten vielen Berlinerinnen
und Berlinern wichtige Erholungsräume und leisten
zugleich einen bedeutenden Beitrag zum Natur- und
Klimaschutz.
Senatorin Ute Bonde: „Unsere Kleingartenanlagen sind
grüne Oasen mitten in der Stadt – Orte der Erholung, des
sozialen Miteinanders und der Artenvielfalt. Mit dem Gesetz
stellen wir sicher, dass diese Freiräume auch künftig
geschützt werden.“
Das Gesetz sieht vor, dass Kleingartenflächen auf
landeseigenen Grundstücken nur mit Zustimmung des
Abgeordnetenhauses und nur in ausdrücklich geregelten
Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden dürfen.
Wird eine Anlage aufgegeben, müssen gleichwertige
Ersatzflächen in der Nähe bereitgestellt werden.
Außerdem sollen Kleingartenorganisationen, darunter der
Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V., bei
entsprechenden Verfahren frühzeitig angehört und beteiligt
werden.
Die Senatsvorlage wird nun dem Abgeordnetenhaus
zur weiteren Beratung übergeben