KGV Gartenvoerde e.V.
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Senat beschließt

Gesetz zum Schutz von Kleingartenflächen

Pressemitteilung vom 09.12.2025

Aus der Sitzung des Senats am 9. Dezember 2025:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Ute Bonde,

Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt,

das Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG)

beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die bestehenden

Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen langfristig

zu sichern. Bereits im Juli 2025 hatte der Senat den

Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen und dem Rat der

Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. Der Rat hat

dem Vorhaben im September 2025 zugestimmt.

Berlin verfügt derzeit über 56.280 Kleingärten auf

landeseigenen Flächen mit einer Gesamtgröße von rund

2283 Hektar. Diese Anlagen bieten vielen Berlinerinnen

und Berlinern wichtige Erholungsräume und leisten

zugleich einen bedeutenden Beitrag zum Natur- und

Klimaschutz.

Senatorin Ute Bonde: „Unsere Kleingartenanlagen sind

grüne Oasen mitten in der Stadt – Orte der Erholung, des

sozialen Miteinanders und der Artenvielfalt. Mit dem Gesetz

stellen wir sicher, dass diese Freiräume auch künftig

geschützt werden.“

Das Gesetz sieht vor, dass Kleingartenflächen auf

landeseigenen Grundstücken nur mit Zustimmung des

Abgeordnetenhauses und nur in ausdrücklich geregelten

Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden dürfen.

Wird eine Anlage aufgegeben, müssen gleichwertige

Ersatzflächen in der Nähe bereitgestellt werden.

Außerdem sollen Kleingartenorganisationen, darunter der

Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V., bei

entsprechenden Verfahren frühzeitig angehört und beteiligt

werden.

Die Senatsvorlage wird nun dem Abgeordnetenhaus

zur weiteren Beratung übergeben

 

 

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